Quereinsteiger
Verkürzte Lehre für Quereinsteiger
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Lehrling einen Lehrberuf in „verkürzten“ Lehrjahren erlernen:
- Reifeprüfung einer AHS oder BHS
- Abschlussprüfung einer mindestens dreijährigen BMS
- Abgeschlossene Lehre und Lehrabschlussprüfung
- Erfolgreich abgelegte Facharbeiterprüfung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf
Vorgehensweise
- Eine Anrechnung der Lehrzeit wird von der WKO festgelegt
- Die Berufsschule benötigt bei einer Anrechnung folgende Unterlagen:
- protokollierter Lehrvertrag (Vorder- und Rückseite)
- Kopie: Abschlusszeugnis und letztes Jahreszeugnis (alle Seiten)
- ausgefülltes Ansuchen um Befreiung einer Klasse (siehe Formulare)
- Das Ansuchen wird an den Landesschulrat für Tirol weitergeleitet
- Nach erfolgtem Bescheid wird der Lehrling von der Berufsschule entsprechend eingestuft
Wissenswertes
Nach erfolgtem Bescheid bekommt der Lehrling bzw. bei minderjährigen der Erziehungsberechtigte den Bescheid zugesendet.
In diesem Bescheid ist ausdrücklich festgelegt, dass eine Einstufungsprüfung bzw. eine Leistungsfeststellung erfolgen kann, um zu überprüfen, ob die für die Befreiung erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen vorhanden sind.
Bitte beachten Sie außerdem, dass der Lehrling bei der Befreiung einer Klasse die Fremdsprachen Englisch, Italienisch sowie den Lehrstoff der ersten Klasse beherrschen muss. Diese Kenntnisse können im Rahmen einer Leistungsfeststellung überprüft werden.